Mobilfunk

Drittanbietersperre schützt vor unliebsamen Kosten auf der Mobilfunkrechnung

Von Torsten Leidloff
Drittanbietersperre schützt vor unliebsamen Kosten auf der Mobilfunkrechnung

Ein unbekanntes Abo auf der Handyrechnung oder plötzlich weniger Prepaid-Guthaben? Dahinter kann ein Dienst stecken, der über Ihren Mobilfunkanbieter abgerechnet wird. Eine Drittanbietersperre blockiert diesen Zahlungsweg im gewählten Umfang. Sie können die Einrichtung kostenlos bei Ihrem Mobilfunkanbieter verlangen. Bereits berechnete Beträge müssen Sie gesondert reklamieren.

Was ist eine Drittanbietersperre?

Drittanbieter sind Unternehmen, deren Leistungen Sie über die Handyrechnung bezahlen können, etwa digitale Inhalte oder Abonnements. Nicht jeder solche Rechnungsposten ist unberechtigt. Wenn Sie diese Zahlungsart nicht nutzen möchten, können Sie sie sperren lassen. Der gesetzliche Anspruch auf die kostenlose Sperre steht in § 61 Absatz 2 TKG.

Eine vollständige Sperre unterbindet die Abrechnung entsprechender Drittanbieterdienste über Ihren Mobilfunkanschluss. Viele Anbieter erlauben auch eine Auswahl einzelner Kategorien. Die Bundesnetzagentur erläutert die Sperrmöglichkeiten.

Drittanbietersperre einrichten: Schritt für Schritt

  1. Mobilfunkvertrag auswählen: Melden Sie sich im Kundenportal oder in der App Ihres Vertragspartners an. Entscheidend ist Ihr Anbieter, nicht allein das verwendete Mobilfunknetz.
  2. Sperre suchen: Prüfen Sie die Einstellungen für Drittanbieter oder Bezahlen per Handyrechnung. Ist die Funktion nicht verfügbar, wenden Sie sich an den Kundenservice.
  3. Umfang festlegen: Wählen Sie eine vollständige Sperre, wenn Sie keine solchen Zahlungen benötigen. Bei einer Teilsperre prüfen Sie genau, welche Kategorien weiterhin freigegeben sind.
  4. Aktivierung kontrollieren: Speichern Sie die Bestätigung und prüfen Sie den Status für jede betroffene Rufnummer. Kontrollieren Sie die Einstellung auch nach einem Anbieterwechsel erneut.

Diese offiziellen Hilfeseiten zeigen die Verwaltung bei zwei Anbietern:

Für eine schriftliche Beauftragung können Sie die interaktive Briefvorlage der Verbraucherzentrale verwenden. Geben Sie die zu sperrende Mobilfunknummer an und lassen Sie sich die Einrichtung bestätigen.

Was funktioniert trotz Sperre – und was nicht?

Bei einer vollständigen Sperre können beispielsweise Parkscheine oder ÖPNV-Tickets nicht mehr über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden. Das erklärt auch die Telekom-Hilfe zur Drittanbietersperre. Sie müssen für solche Käufe eine andere Zahlungsart wählen.

Das Bezahlen mit einer im Smartphone hinterlegten Bank- oder Kreditkarte bleibt möglich. Ebenso verhindert die Sperre keine Käufe, die direkt per Kreditkarte, Lastschrift oder einem anderen Zahlungsdienst abgerechnet werden. Sie ist deshalb keine allgemeine Kaufsperre für das Smartphone. Die Verbraucherzentrale grenzt die Zahlungswege voneinander ab.

Auch kostenpflichtige Sonderrufnummern sind ein eigenes Thema. Wenn Sie diese nicht nutzen möchten, fragen Sie zusätzlich nach einer Sperre der entsprechenden Rufnummernbereiche gemäß § 61 Absatz 1 TKG.

Werden bestehende Abos automatisch gekündigt?

Nein. Die Sperre ersetzt keine Kündigung beim Abo-Anbieter. Darauf weist o2 ausdrücklich hin. Prüfen Sie daher parallel, ob bereits ein Abonnement läuft. Fordern Sie dessen Beendigung und eine Bestätigung an. Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, bestreiten Sie den Vertragsschluss ausdrücklich; eine vorsorgliche Kündigung muss kein Anerkenntnis der Forderung sein.

Unbekannte Kosten auf der Handyrechnung: So gehen Sie vor

  1. Unterlagen sichern: Speichern Sie Rechnung, Buchungsdetails und zugehörige SMS. Notieren Sie Betrag, Datum und Namen des ausgewiesenen Dienstes.
  2. Anbieter ermitteln: Nutzen Sie die Kontaktdaten auf der Rechnung. Ist nur ein Abrechnungsunternehmen erkennbar, fragen Sie nach dem eigentlichen Abo-Betreiber.
  3. Forderung beanstanden: Reklamieren Sie den konkreten Posten zeitnah und nachweisbar beim Drittanbieter und beim Mobilfunkanbieter. Fordern Sie einen Nachweis der Bestellung sowie die Erstattung unberechtigter Abbuchungen.
  4. Weitere Belastungen klären: Veranlassen Sie die Beendigung eines ungewollten Abos und richten Sie zusätzlich die Drittanbietersperre ein.

Passende Schreiben und weitere Schritte finden Sie im Ratgeber der Verbraucherzentrale zu ungewollten Abos.

Zahlen Sie unstrittige Rechnungsteile weiter und klären Sie mit dem Rechnungsersteller, wie der beanstandete Betrag behandelt wird. Lassen Sie nicht ohne Abstimmung die gesamte Rechnung offen. Bei falschem Verbindungsaufkommen ist eine schriftliche, begründete Beanstandung innerhalb von acht Wochen wichtig; die Frist ist kein Grund, mit einer Drittanbieter-Reklamation zu warten.

Fragen Sie den Mobilfunkanbieter auch, ob die Mobilfunkgarantie greift. Sie ist keine pauschale Erstattungszusage für jeden Kauf; für Dienste über sogenannte Trusted Partner gelten Besonderheiten. Die Bundesnetzagentur erklärt Reklamation und Garantiebedingungen und verlinkt ein Beschwerdeformular für Drittanbieterfälle. Bei einem ungelösten Streit können Sie sich außerdem von der Verbraucherzentrale beraten lassen.

Ist die Sperre auch bei Prepaid und Kinderhandys sinnvoll?

Auch bei Prepaid können Drittanbieterdienste das vorhandene Guthaben belasten. Eine Sperre ist daher ebenso relevant wie bei einem Handyvertrag. Bei einem von Kindern genutzten Smartphone sollten Eltern zusätzlich die Kaufbestätigungen im jeweiligen App-Store und dessen hinterlegte Zahlungsmittel prüfen. Die Drittanbietersperre allein deckt diese anderen Zahlungswege nicht ab. Kontrollieren Sie unabhängig vom Alter regelmäßig Rechnung oder Guthabenverlauf.