Mobilfunk

Mobilfunkanbieter wechseln – Kündigung, Rufnummernmitnahme, Handy mit Vertrag

Von Torsten Leidloff
Mobilfunkanbieter wechseln – Kündigung, Rufnummernmitnahme, Handy mit Vertrag

Ein günstigerer Tarif, besserer Empfang oder ein neues Smartphone: Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen. Entscheidend ist die Reihenfolge. Prüfen Sie zuerst Ihren bestehenden Vertrag, wählen Sie dann das passende Angebot und stimmen Sie Kündigung und Rufnummernmitnahme aufeinander ab. Die Mitnahme Ihrer Mobilfunknummer ist kostenlos.

Mobilfunkanbieter wechseln: die Checkliste

  1. Vertragsdaten prüfen: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche separate Geräteraten notieren.
  2. Neuen Tarif auswählen: Empfang, Datenvolumen und Gesamtkosten vergleichen.
  3. Wechsel beauftragen: Dem neuen Anbieter den gewünschten Termin und die Rufnummernmitnahme mitteilen. Klären, wer die Kündigung übernimmt.
  4. Daten abgleichen: Kundendaten beim bisherigen und neuen Anbieter müssen übereinstimmen.
  5. Bestätigungen kontrollieren: Kündigung, Vertragsbeginn und Portierungstermin aufbewahren.
  6. SIM einrichten: Neue SIM oder eSIM nach Anbieteranleitung aktivieren und am Wechseltermin Telefonie, SMS und mobile Daten prüfen.

Welcher Tarif passt zu Ihnen?

Schauen Sie in der App Ihres bisherigen Anbieters nach, wie viel Datenvolumen Sie tatsächlich verbrauchen. Mehrere Monate sind aussagekräftiger als ein einzelner Monat. Planen Sie einen passenden Puffer ein, statt vorsorglich für deutlich mehr Daten zu zahlen. Unser Ratgeber zur Ermittlung des Datenverbrauchs hilft dabei.

Prüfen Sie außerdem die Netzabdeckung an den Orten, an denen Sie Ihr Handy häufig nutzen. In Deutschland gibt es vier öffentliche Mobilfunknetzbetreiber: Telekom, Vodafone, Telefónica (o2) und 1&1. Bei 1&1 spielt neben dem eigenen Netz auch National Roaming eine Rolle. Eine gute bundesweite Bewertung garantiert keinen guten Empfang in Ihrer Wohnung. Nutzen Sie die Mobilfunkkarte der Bundesnetzagentur und unseren Überblick über Mobilfunknetze und Netztests.

Im Handytarife-Vergleich können Sie Angebote nach Ihren Anforderungen eingrenzen. Besonders flexibel sind Tarife mit kurzer Laufzeit und passende Prepaid-Tarife. Für eine eSIM müssen sowohl das konkrete Smartphone-Modell als auch der Tarif die Funktion unterstützen.

Handy mit Vertrag oder Smartphone separat kaufen?

Keine der beiden Varianten ist grundsätzlich günstiger. Vergleichen Sie dieselbe Geräteausführung und einen Tarif mit vergleichbarer Leistung über denselben Zeitraum, zum Beispiel 24 Monate:

  • Handy mit Vertrag: Tarifkosten im Vergleichszeitraum plus Geräteanzahlung, sämtliche vereinbarten Geräteraten, Anschluss- und Versandkosten, abzüglich sicher nutzbarer Rabatte.
  • Separater Kauf: Kaufpreis des Smartphones plus Kosten des SIM-only-Tarifs im selben Zeitraum und dessen einmalige Kosten.

Geräteraten können länger laufen als die Mindestlaufzeit des Mobilfunkvertrags. Berücksichtigen Sie deshalb auch verbleibende Raten, wenn Sie das Handy anschließend behalten möchten. Prüfen Sie bei einem Aktions- oder Effektivpreis, welche Boni eingerechnet sind: Cashback kann eine Registrierung oder einen fristgerechten Nachweis voraussetzen. Auch eine zeitweise Überschneidung von altem und neuem Vertrag erhöht Ihre tatsächlichen Kosten.

Vergleichen Sie Handys mit Vertrag mit dem Einzelkauf, etwa bei notebooksbilliger. Bei einer Finanzierung zählen die konkreten Konditionen und der Gesamtbetrag; eine zinsfreie Finanzierung ist nicht automatisch verfügbar.

Handyvertrag kündigen: Laufzeit und Frist beachten

Während der vereinbarten Mindestlaufzeit gelten die Kündigungsbedingungen Ihres Vertrags. Hat sich ein Telekommunikationsvertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit stillschweigend verlängert, können Sie ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine ausdrücklich vereinbarte Vertragsverlängerung oder ein Tarifwechsel mit neuer Mindestlaufzeit ist davon zu unterscheiden. Die Bundesnetzagentur erläutert die Vertragsregeln.

Wenn Sie zum Vertragsende wechseln, lassen Sie den neuen Anbieter nach Möglichkeit die Kündigung und den Wechsel koordinieren. Beginnen Sie rechtzeitig und kontrollieren Sie die Bestätigung. Haben Sie bereits selbst gekündigt, nennen Sie dem neuen Anbieter das bestätigte Vertragsende. Hinweise zum abgestimmten Ablauf finden Sie bei der Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel.

Bieten Anbieter entsprechende Verträge online an, müssen sie grundsätzlich auch eine Online-Kündigung über einen Kündigungsbutton ermöglichen. Speichern Sie die elektronische Bestätigung; die Anforderungen regelt § 312k BGB. Eine bloße „Kündigungsvormerkung“ ist nicht dasselbe wie eine abgeschickte Kündigung. Eine wirksam erklärte Kündigung müssen Sie nicht zusätzlich telefonisch bestätigen, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Rufnummer mitnehmen: kostenlos und auch vor Vertragsende möglich

Beauftragen Sie die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter. Dafür dürfen Ihnen keine direkten Entgelte berechnet werden. Die Mitnahme können Sie gesetzlich noch bis einen Monat nach Vertragsende beantragen; einzelne Anbieter räumen längere Fristen ein. Warten Sie dennoch nicht bis zum letzten Tag. Die Regeln stehen in § 59 TKG.

Gleichen Sie insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift und Rufnummer mit den beim bisherigen Anbieter hinterlegten Angaben ab. Abweichungen können den Auftrag verzögern. Bei Verträgen auf den Namen eines Familienmitglieds sollten Sie vorab mit beiden Anbietern klären, wie die Übernahme abgewickelt wird.

Vorzeitige Mitnahme: Möchten Sie Ihre Nummer schon vor Vertragsende übertragen, lassen Sie sie beim bisherigen Anbieter zur Portierung freigeben. Diese Freigabe wird häufig „Opt-in“ genannt und ist zeitlich begrenzt. Folgen Sie den Vorgaben Ihres Anbieters; einen konkreten Ablauf zeigt beispielsweise o2 zur Rufnummernmitnahme.

Wichtig: Die vorzeitige Übertragung beendet Ihren alten Vertrag nicht. Die vereinbarten Kosten laufen bis zu dessen Ende weiter; Sie müssen ihn gesondert kündigen. Für den weiterlaufenden Vertrag können Sie eine Ersatzrufnummer verlangen. Prüfen Sie daher, ob sich ein früher Wechsel trotz doppelter Tarifkosten lohnt.

Was gilt beim Wechsel von Prepaid?

Auch bei Prepaid ist die Rufnummernmitnahme kostenlos. Prüfen Sie Kündigungsbedingungen und automatische Paketverlängerungen Ihres bisherigen Tarifs. Beantragen Sie die Freigabe der Nummer nach dessen Vorgaben und kündigen Sie den alten Vertrag, wenn Sie ihn nicht weiter nutzen möchten. Allein die Karte nicht mehr zu verwenden, ersetzt diese Schritte nicht zuverlässig.

Nach Vertragsende können Sie die Auszahlung von selbst eingezahltem Restguthaben verlangen. Dafür darf keine Gebühr berechnet werden. Für geschenktes Start- oder Bonusguthaben gilt der Auszahlungsanspruch nicht automatisch. Die Verbraucherzentrale erklärt die Erstattung von Prepaid-Restguthaben. Ein Guthabenpolster für eine Portierungsgebühr brauchen Sie nicht.

Was tun, wenn der Wechsel nicht klappt?

Wenden Sie sich zuerst an den neuen Anbieter und halten Sie Auftragsnummer, Kündigungsbestätigung und vereinbarten Portierungstermin bereit. Bei einem rechtzeitig eingeleiteten, abgestimmten Anbieterwechsel bestehen Regeln zur Weiterversorgung. Daraus folgt jedoch keine pauschale Zusage, dass jeder selbst gekündigte Vertrag bis zur Aktivierung eines beliebigen neuen Tarifs weiterläuft.

Bei einer nicht selbst verursachten Unterbrechung von mehr als einem Arbeitstag kann für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts anfallen – maßgeblich ist der höhere Betrag. Für eine verspätete Rufnummernübertragung gelten eigene Voraussetzungen. Dokumentieren Sie die Störung und machen Sie Ansprüche beim zuständigen Anbieter geltend. Bleibt das Problem ungelöst, hilft das Beschwerdeangebot der Bundesnetzagentur zum Anbieterwechsel.