Mobilfunk

Mobiles Internet zu langsam? So weisen Sie eine Minderleistung nach

Von Torsten Leidloff
KI-generiertes Symbolbild: Smartphone mit Geschwindigkeitsanzeige vor Wohnhäusern und einem Mobilfunkmast.

Zum Titelbild: KI-generiertes Symbolbild, keine Darstellung der offiziellen Mess-App.

Ihr Handytarif verspricht schnelles Internet, aber Videos stocken und Webseiten laden quälend langsam? Seit dem 20. April 2026 gibt es ein offizielles Verfahren, mit dem Sie eine erhebliche Minderleistung Ihres mobilen Internetzugangs nachweisen können. Dafür stellt die Bundesnetzagentur eine kostenlose App bereit. Mit einem passenden Nachweis kommen eine Preisminderung oder eine außerordentliche Kündigung infrage. Ein einzelner schlechter Speedtest reicht dafür nicht aus. Quelle: Bundesnetzagentur.

Zuerst prüfen: Netzproblem, Tarifgrenze oder Smartphone?

Langsames Internet kann unterschiedliche Ursachen haben. Prüfen Sie zunächst in der Anbieter-App, ob Ihr Highspeed-Datenvolumen aufgebraucht ist. Eine tarifgemäße Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens ist etwas anderes als eine Minderleistung innerhalb der vereinbarten Geschwindigkeit.

Sehen Sie außerdem in Ihre Vertragsunterlagen: Ein Tarif mit höchstens 50 Mbit/s wird nicht dadurch zum 300-Mbit/s-Tarif, dass das Smartphone 5G anzeigt. Auch Empfang, Auslastung der Funkzelle und das Gerät beeinflussen die Geschwindigkeit. Ein Vergleich an einem anderen Ort und zu einer anderen Tageszeit hilft bei der ersten Einordnung. Notieren Sie auftretende Probleme und melden Sie sie Ihrem Anbieter.

Die richtige App: Nachweisverfahren statt einfachem Speedtest

Wählen Sie ausdrücklich „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“. Die separate App „Mobilfunk-Check“ dient unter anderem allgemeinen Geschwindigkeitsmessungen und der Erfassung der Netzverfügbarkeit. Ein Browser-Speedtest oder ein Screenshot aus einer anderen App ersetzt die vorgeschriebene Messkampagne nicht. Die offiziellen Downloadmöglichkeiten für Android und iOS finden Sie auf breitbandmessung.de – Mobil testen.

So läuft die Messkampagne ab

  1. Vertrag bereitlegen: Sie benötigen Anbieter, Tarif und die vertraglich vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit für Download und Upload. Nutzen Sie dafür beispielsweise Vertragszusammenfassung oder Produktinformationsblatt.
  2. Tarif in der App auswählen: Prüfen Sie, ob die hinterlegten Werte zu Ihrem Vertrag passen. Fehlende Angaben können Sie nach den Vorgaben der App selbst eintragen.
  3. Messungen planen: Vorgesehen sind bis zu 30 Messungen, verteilt auf maximal fünf Messtage innerhalb von 14 Kalendertagen. Pro Messtag sind höchstens sechs Messungen erforderlich.
  4. Pausen einhalten: Zwischen Messung drei und vier liegen mindestens drei Stunden; zwischen den übrigen Messungen eines Tages mindestens fünf Minuten.
  5. App-Anweisungen beachten: Ein Messtag oder die gesamte Kampagne kann früher enden, wenn die Auswertung bereits feststeht. Führen Sie nur die von der App noch verlangten Messungen durch.
  6. Ergebnis sichern: Bei nachgewiesener Minderleistung erhalten Sie ein signiertes PDF-Messprotokoll für die Kommunikation mit Ihrem Anbieter.

Die Einzelheiten beschreibt die offizielle Anleitung zum Nachweisverfahren (PDF).

Unter welchen Bedingungen müssen Sie messen?

Für verwertbare Ergebnisse verlangt die Bundesnetzagentur bestimmte Bedingungen. Messen Sie im Freien und an einem festen Standort, nicht während einer Fahrt. Das Smartphone muss direkt mit dem inländischen Mobilfunknetz verbunden sein; mindestens 4G ist erforderlich. Ein Test über WLAN oder einen vorgeschalteten mobilen Router ist dafür nicht vorgesehen.

  • Handyhülle entfernen und Standortbestimmung ermöglichen.
  • VPN, Hotspot und Energiesparmodus ausschalten.
  • Nur die zu prüfende SIM beziehungsweise eSIM aktiv lassen.
  • Keine parallelen Telefonate, Downloads, Updates oder Streams.
  • Ausreichend ungedrosseltes Datenvolumen bereithalten: Die Messungen übertragen Daten.

Die App kontrolliert einen Teil der Voraussetzungen selbst; andere müssen Sie bestätigen. Die vollständigen Anforderungen stehen in der Handreichung der Bundesnetzagentur (PDF). Mobilfunkbasierte Festnetzersatzprodukte und stationär genutzte Mobilfunkanschlüsse sind von diesem Verfahren ausgenommen. In einem Funkloch ohne mindestens 4G kann die App keine gültige Geschwindigkeitsmessung durchführen; dokumentieren und melden Sie Empfangsausfälle deshalb zusätzlich.

Welche Geschwindigkeit muss erreicht werden?

Im Mobilfunk gilt nicht schlicht „weniger als die beworbene Höchstgeschwindigkeit gleich Minderleistung“. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt die Haushaltsdichte am Messort:

  • Hohe Haushaltsdichte: maßgebliche Schwelle von 25 Prozent der vereinbarten geschätzten Maximalgeschwindigkeit.
  • Mittlere Haushaltsdichte: 15 Prozent.
  • Geringe Haushaltsdichte: 10 Prozent.

Bei vertraglich vereinbarten 100 Mbit/s im Download wären das beispielsweise 25, 15 oder 10 Mbit/s. Die Gebietseinteilung erfolgt anhand eines Rasters und wird von der App berücksichtigt. Entscheidend ist die gesamte Messkampagne: Eine Minderleistung liegt vor, wenn die maßgebliche Schwelle nicht an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils mindestens einmal erreicht wird. Download und Upload werden bewertet. Verlassen Sie sich auf die Auswertung im Messprotokoll, nicht auf einen einzelnen Messwert. Quelle: Regelungen der Bundesnetzagentur.

Mit dem Messprotokoll zum Anbieter

Eine nachgewiesene erhebliche Abweichung kann nach § 57 Absatz 4 Telekommunikationsgesetz zur Minderung des Entgelts oder zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Für die Kündigung ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe erforderlich; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Das Messprotokoll kündigt den Vertrag nicht automatisch.

Schicken Sie dem Anbieter das Protokoll mit Ihrer Vertragsnummer und einer klaren Beschreibung Ihres Anliegens. Bewahren Sie Schreiben, Versandnachweise und Antworten auf. Der Mobilfunk-Minderungsrechner der Verbraucherzentrale unterstützt bei der Berechnung eines aus ihrer Sicht angemessenen Betrags und erstellt ein passendes Anschreiben. Für eine beabsichtigte Kündigung hilft er zunächst bei der Aufforderung zur vertragsgemäßen Leistung.

Die Prozentwerte der Messschwellen sind keine pauschalen Rabattansprüche. Kürzen Sie die Rechnung nicht nach dem Muster „halbe Geschwindigkeit gleich halbe gesamte Handyrechnung“, ohne die Vertragsbestandteile und die Berechnung zu prüfen. Bei Streit über den Anspruch bietet die Verbraucherzentrale Beratung an.

Wann lohnt sich ein Netz- oder Tarifwechsel?

Auch wenn die Messkampagne keine Minderleistung bestätigt, kann ein anderer Tarif besser zu Ihrem Alltag passen. Unterscheiden Sie dabei zwischen mehr Datenvolumen, einer höheren tariflichen Geschwindigkeitsgrenze und einem anderen Mobilfunknetz. Ein teurerer Tarif im selben Netz behebt nicht automatisch Empfangsprobleme an Ihrem Wohnort.

Prüfen Sie die Versorgung an den Orten, an denen Sie das Handy tatsächlich nutzen. Ein Tarif mit kurzer Laufzeit kann helfen, ein anderes Netz zunächst im Alltag auszuprobieren. Im Handytarife Vergleich können Sie Angebote nach Netz, Geschwindigkeit, Datenvolumen und Laufzeit eingrenzen. Hinweise zum Wechsel und zur Rufnummer finden Sie im Ratgeber Mobilfunkanbieter wechseln.

Redaktionsstand: September 2026. Maßgeblich für die Messung sind die jeweils aktuellen Hinweise der offiziellen App.